Gesamtdarstellung

Haus am Kirschberg

Hilfe für das verlassene KIND e.V. ist ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen.  Der Verein wurde 1967 in Eschborn im Taunus gegründet. 1972 wurde das ehemalige Hotel Haus am Kirschberg in Lauterbach (Vogelsberg) erworben und umgebaut. Aus dem zunächst reinen Mutter-Kind-Haus entwickelte sich eine differenzierte Jugendhilfe-Einrichtung, deren Klienten aus dem gesamten Bundesgebiet kommen. Der Verein ist nach § 52 Abs. 2 AO als gemeinnützig  und mildtätig anerkannt.

Inhaltsverzeichnis

1.  Geschichte und Hintergrund

2.  Selbstverständnis

3.  Projekte

3.1. Mutter-Kind-Bereich

3.2.   Stationäre Clearinggruppe für Mütter/Väter und Kinder

3.3.   Pädagogisch-Therapeutische-Intensivgruppe für Mädchen, Jungen und Divers (PTI*)

3.4.   Pädagogisch-Therapeutische Intensivgruppe

3.5.   Betreutes Wohnen

3.6.   Ambulante Betreuung

3.7.  B:24 Beratungszentrum Jugend und Beruf

3.8.  Hilfen unter einem Dach

3.9. Vernetzung

4.  Finanzierung

5.  Weblinks

6.  Einzelnachweise

 

1. Geschichte und Hintergrund

Bei der Gründung des Vereins im Jahr 1967 ging es zunächst um die Stabilisierung eines zuvor privat betriebenen Kinderheimes. Dabei existierte bereits die Idee für eine neue soziale Einrichtung, die jungen alleinerziehenden Müttern einen Weg aus Not und Abhängigkeit ermöglichen sollte.  Diese Idee basierte auf Erfahrungen, die das Ehepaar Sigrid und Werner Krauss, zwei Gründungsmitglieder, in den 1950iger Jahren in Kinderheimen gemacht hatten. Sie hatten erlebt, dass die meisten Heimkinder von alleinerziehenden Müttern kamen, die mit ihrer Situation überfordert waren. Sie hatten häufig so viel Not, Entbehrung und Missstände erlebt, dass sie nicht in der Lage waren, ihr Kind selbst zu versorgen, zu erziehen und mit ihm eine gemeinsame Zukunft aufzubauen. Die Kinder wurden oftmals in Heimen untergebracht. Trotz aller Bemühungen gelang es nicht immer, die zuvor eingetretenen psychosozialen Auffälligkeiten und Benachteiligungen abzubauen. Folglich konnten sie später ihren eigenen Kindern wiederum nicht geben, was diese für ihre gesunde Entwicklung benötigten: ein Teufelskreis von Not und Ausgrenzung über Generationen hinweg. 1)

Auch im Zuge der in den 1970iger Jahren endlich angestoßenen Reformen der Heimerziehung entstand ein Konzept für ein Mutter-Kind-Haus, in dem Frauen Schutz, Sicherheit, Betreuung und Förderung erfahren sollten und somit geeignete Rahmenbedingungen fanden, ihr Kind zu pflegen, zu erziehen und mit ihm eine gemeinsame Zukunft aufzubauen. Der jungen Mutter zu helfen, konnte auch dem Kind helfen, indem eine Trennung beider vermieden wurde und der beschriebene Teufelskreis durchbrochen werden konnte.

1972 wurden die Pläne realisiert. In den Jahren zuvor waren so viele Spenden gesammelt worden, dass in Lauterbach im Vogelsbergkreis das Hotel „Haus am Kirschberg“ übernommen werden und zu einer Mutter-Kind-Einrichtung, einer der ersten ihrer Art in Deutschland, umgebaut werden konnte. Da es zum Konzept gehörte, den jungen Müttern eine Ausbildung zu ermöglichen und kaum Ausbildungsplätze zu finden waren,  entstand 1974 die Integrations-Therapeutische Arbeits- und Ausbildungsstätte. Im Laufe der Jahre wurden darin Ausbildungen in den Bereichen Druck, Textil, Verwaltung, Hauswirtschaft und Gärtnerei angeboten. Das Haus am Kirschberg zählt zu den führenden Einrichtungen für Mutter und Kind in Deutschland und hat auch die Forschung in diesem Bereich beeinflusst und angeregt. 2)

Seit 1979 wurden auch Mädchen und junge Frauen ohne Kind betreut. Aus den Erfahrungen der Mädchenarbeit entstand die Pädagogisch-Therapeutische Intensivgruppe als Angebot für Mädchen mit seelischer Behinderung im Sinne des § 35a SGB VIII. 1983 wurden die ersten vollbetreuten Außenwohnungen  in Lauterbach eröffnet. Weitere wichtige Stationen auf dem Weg des Vereins zu seiner heutigen Größe und Vielfalt waren 1988 der Start des Nachbetreuungsbereichs und 1993 der Umzug der Pädagogisch-Therapeutischen Intensivgruppe in ein eigenes Gebäude. In diesen Jahren kamen weitere Außenstellen hinzu, 1996 wurde außerdem mit zwei weiteren Trägern die Beratungsstelle B:24, ein Angebot für junge Menschen im Übergang Schule – Beruf, vor der Schließung gerettet und mit neuem Konzept wiedereröffnet. Das Haus am Kirschberg wurde in seiner Ausrichtung auf benachteiligte junge Menschen zu einem der größten Ausbildungsbetriebe im Vogelsbergkreis. Erste teilstationäre  Angebote entstanden 2001 mit der Gründung der Tagesgruppe in Alsfeld und 2004 in Schlitz und Lauterbach. Dort wurde 2009 eine zweite Tagesgruppe eröffnet. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt in jenem Jahr war die Erweiterung der psychotherapeutischen Versorgung der Pädagogisch-Therapeutischen Intensivgruppe unter Einbezug und Weiterentwicklung von Verfahrensformen der Dialektisch-Behavioralen Therapie. 3)

Als Weiterentwicklung des alten Nachbetreuungskonzepts war schon zu Ende der neunziger Jahre der Ambulante Betreuungsbereich entstanden, der sich aktuell der aufsuchenden Hilfe für junge Familien in Krisensituationen widmet und die Mutter-Kind-Arbeit des Trägers als regionales nichtstationäres Angebot interpretiert. Weitere Spezifikationen der Mutter-Kind-Arbeit sind das 2012 begonnene Projekt Kinder in Krisen und die Stationäre Mutter-kind-Clearinggruppe.

Mit der auch vom Haus am Kirschberg mitgetragenen sozialräumlichen Umgestaltung der Jugendhilfe im Vogelsbergkreis werden seit 2016 auch rein regional ausgerichtete Hilfen entwickelt: die Betreuungsgruppe für unbegleitete minderjährige Ausländer und die Hilfen unter einem Dach, die 2018 als integriertes Angebot für Kinder und Familien im Vogelsbergkreis ihre Arbeit aufnehmen werden.

Der Träger vereint heute regional und überregional ausgerichtete Jugendhilfeangebote in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form mit vielfältigen integrativen Bezügen zueinander unter seinem Dach.

 

2. Selbstverständnis

Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Dazu zählen insbesondere die „Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt. […] Der Paritätische ist der Idee sozialer Gerechtigkeit verpflichtet, verstanden als das Recht eines jeden Menschen auf gleiche Chancen zur Verwirklichung seines Lebens in Würde und der Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ 4)  Deshalb ist ein Grundsatz der erzieherischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sie nach ihren individuellen Fähigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Das Ziel ist die Integration in die Gesellschaft und die Befähigung, ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben führen können. Die Arbeit orientiert sich immer an der gesamten Persönlichkeit – ressourcenorientiert und nicht nur an einzelnen Defiziten.

 

3. Projekte

Das Haus am Kirschberg ist eine dezentralisierte Jugendhilfeeinrichtung und bietet Betreuung und Förderung  im Rahmen stationärer, teilstationärer und ambulanter Bereiche an. Das Angebot richtet sich je nach Konzept bundesweit oder regional an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die auch häufig über Jugendämter, Kliniken und andere Institutionen vermittelt werden. 5)

3.1 Mutter-Kind-Bereich

Hier werden schwangere und alleinerziehende Mütter ab 13 Jahren betreut, die sich für ein Zusammenleben mit ihrem Kind entschieden haben und Hilfestellung bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes benötigen. Ziele der Betreuung sind u.a. die Auseinandersetzung mit der Schwangerschaft und der zukünftigen Mutterrolle, Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen Mutter und Kind, aber auch die schulische und berufliche Qualifizierung. Eine besondere Bedeutung kommt dem Schutz und der Entwicklungsförderung der Kinder zu. Das Selbständigkeitstraining umfasst vielfältige Lernangebote und gestaffelte Wohnformen. Die angegliederte Kinderkrippe nimmt intensive elementarpädagogische Aufgaben wahr.

3.2 Stationäre Clearinggruppe für Mütter/Väter und Kinder

Der Anteil von Müttern, die beruflich und sozial ausgegrenzt mit ihrem Kind zusammenleben und mit dessen Pflege und Erziehung überfordert sind, wächst. Die Frauen geraten oft in von der Öffentlichkeit zunächst unbemerkte Krisen, in denen sich die Risiken für die Kinder zuspitzen und das Kindeswohl gefährdet sein kann. Da für die Jugendämter oft keine Vorinformationen vorliegen und diese sofort handeln müssen, bietet die Stationäre Clearinggruppe eine befristete direkt wirksame Intervention an und nimmt Mutter und Kind zur Abklärung der aktuellen Situation und zur Klärung der mütterlichen Bindungsmöglichkeiten und zum Schutz der Kinder auf. Mit unterschiedlichen Verfahren wird die Mutter-Kind-Interaktion beobachtet, dokumentiert und mit den Müttern besprochen und modifiziert. Trainingsmodule zur Förderung von Alltagskompetenzen treten nach dem jeweiligen Bedarf hinzu. Am Ende des Aufenthaltes werden Stellungnahmen zur Qualität und Entwicklungsmöglichkeit der Mutter-Kind-Bindung und zur sinnvollen Gestaltung künftiger Hilfsangebote als Entscheidungshilfen für die zuständigen Stellen abgegeben.

3.3 Mädchengruppe

Zielgruppe der pädagogischen und therapeutischen Arbeit sind junge Menschen ab dem 13. bis zum 21. Lebensjahr, mit psychischer Erkrankung bzw. welche von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind und sich in einer herausfordernden Identitätsentwicklungsphase befinden. Zur Aufnahme kommen Menschen mit den folgenden kinder- und jugendpsychiatrischen Krankheitsbildern:

  • Emotionale Störungen
  • Angststörungen und Zwänge
  • Depressionen
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Beginnende Persönlichkeitsstörungen
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Anpassungsstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Störungsbilder, die sich nach sexueller Gewalt oder Misshandlungserfahrungen entwickeln“ ersetzen

 

3.4 Pädagogisch-Therapeutische Intensivgruppe

Gerade nach einer abgeschlossenen klinischen kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung ist eine Anschlussunterbringung unter fachärztlicher Begleitung wichtig. Die Pädagogisch-Therapeutische Intensivgruppe nimmt zudem Mädchen und junge Frauen auf, die wegen einer besonderen Problematik eine intensive pädagogische und therapeutische Betreuung benötigen. Diese können sein: Essstörungen, Angst- und Zwangssyndrome, Folgen sexueller Gewalt, Depressionen, Suizidalität und selbstverletzendes Verhalten sowie weitere Störungen.  Formen intensiver sozialpädagogischer, psychotherapeutischer und ärztlicher Betreuung greifen hier ineinander.

3.5 Betreutes Wohnen

In diesem Bereich werden Mädchen und junge Frauen aus stationären Betreuungsgruppen im Rahmen einer abschließenden Phase der Jugendhilfemaßnahme über kürzere Zeiträume betreut. Das Angebot richtet sich auch an Jugendliche und junge Erwachsene aus der Region als begleitende Maßnahme im Anschluss an Heimerziehung oder Vollzeitpflege. Ziele sind hier besonders die Festigung erworbener Kompetenzen im persönlichen Umfeld, die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Stabilisierung lebenspraktischer Kompetenzen für das Leben in der eigenen Wohnung.

3.6 Ambulante Betreuung

Das ambulante Betreuungsteam besucht vor allem junge Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im regionalen Umfeld. Auf Grund multipler psychosozialer Problemlagen benötigen die Familien Hilfen bei der Betreuung ihrer Kinder und der Regelung und Stabilisierung des familiären Alltags.  Es geht vor allem um die Erhaltung oder Wiederherstellung der elterlichen Erziehungsfähigkeit, die gesunde Entwicklung der Kinder und die Sicherung des Kindeswohls.

3.7 B:24 – Beratungszentrum Jugend und Beruf

Menschen zwischen 15 und 27 Jahren, die wegen ihrer persönlichen Situation besondere Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf benötigen oder Schwierigkeiten bei ihrer beruflichen Integration haben, werden in der B:24 informiert, motiviert, begleitet und gefördert. Dies geschieht individuell und systematisch anhand von Trainings, Einzelberatung und Vermittlung von Ausbildungsplätzen und gegebenenfalls einer anschließenden Betreuung der Auszubildenden im Betrieb.  Seit 2012 ist das Beratungszentrum in der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an 2 Standorten im Vogelsbergkreis tätig. Für eine Gemeinde im Vogelsbergkreis führt die B:24 die Gemeindejugendpflege durch.

3.8 Hilfen unter einem Dach

An einem gemeinsamen Standort werden ab 2018 unterschiedliche Hilfen (Tagesgruppe, Ambulante Dienste, stationäre Hilfen) zusammengefasst und regional angeboten. In diesem Zentrum werden die Hilfeformen gegeneinander geöffnet, vernetzt und zu individuellen Settings integriert. Kinder und Familien steht hierdurch eine Vielfalt an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, die bedarfsorientiert immer wieder modifiziert werden können.

3.9 Vernetzung

Das Leitungsteam des Hauses am Kirschberg vertritt die Einrichtung in Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften auf regionaler und überregionaler Ebene, die es zum Teil selbst initiiert, aufgebaut und organisiert hat. Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Vater-Mutter-Kind-Einrichtungen wurde im Haus am Kirschberg gegründet und hat hessenweite Wirkungen erzielt. 6)

 

4 Finanzierung

Die Arbeit des Vereins und des Hauses am Kirschberg finanziert sich neben Leistungsentgelten für öffentliche Auftraggeber zum erheblichen Teil aus Spenden. Seit 1995 wird mit dem jährlich geprüften Erwerb des DZI-Spenden-Siegels nachgewiesen, dass „die Spendengelder zweckgerichtet, sparsam und wirtschaftlich“ verwendet werden. „Eine Organisation, die das DZI Spenden-Siegel erhalten möchte, unterwirft sich freiwillig einer strengen Prüfung nach wirtschaftlichen, rechtlichen und ethischen Kriterien.“ 7)

 

Weblinks

http://www.der-paritaetische.de

https://www.hilfe-fuer-das-verlassene-kind.de/home/

http://www.haus-am-kirschberg.de/

http://mutterkindprojekt.de/

https://www.dzi.de/organisation/hilfe-fuer-das-verlassene-kind-e-v/

 

Einzelnachweise

1)  Kester, Bodo: Beständigkeit und Veränderung, in: Festschrift 25 Jahre Haus am Kirschberg, Lauterbach 1997

2)  Kester, Bodo: Heime für Mutter und Kind in der Bundesrepublik Deutschland. Empirische Befunde und theoretische Aspekte zur Situation und Entwicklung stationärer Hilfen für alleinstehende Mütter und deren Kinder, Lauterbach 1979

3) Dietz, Kornelia: DBT-A – ein Angebot im Alltag einer stationären Jugendhilfeeinrichtung, in: Evangelische Jugendhilfe, (89)2012, Heft 3, S. 176 ff

4)  http://www.der-paritaetische.de/verband/wir-ueber-uns/grundsaetze/ abgerufen am 12.06.2013

5)  Broschüre „Hilfen zur Erziehung“, hrsg. vom Verein Hilfe für das verlassene KIND e.V., 2013

6) vgl. Gerhild Hoos-Jacob und Bodo Kester:  Weiterbildung. Die Fachtagungsreihe „Hilfen für Mütter mit psychischen Störungen“, in:  Fritz Mattejat und Beate Lisofski (Hrsg.), …nicht von schlechten Eltern. Kinder psychisch Kranker, Bonn 1998, S. 161 – 166   Für den regionalen Bezug vgl. Bodo Kester: Innovation in der Zusammenarbeit pädagogischer Einrichtungen: der Trägerverbund, in: Susanne Maria Weber (Hrsg.):  Netzwerkentwicklung in der Jugendberufshilfe: Erfahrungen mit institutioneller Vernetzung im ländlichen Raum, Opladen 2001, S. 133 – 143

7)  http://www.dzi.de/spenderberatung/das-spenden-siegel/so-wird-das-spenden-siegel-vergeben/ abgerufen am 12.06.2013

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